Bei der Steuererklärung können viele Kosten für Arbeitsmittel geltend gemacht werden, die für den Beruf benötigt werden. Diese Ausgaben verringern Dein zu versteuerndes Einkommen und können Dir eine ordentliche Rückerstattung einbringen. Doch was zählt genau als Arbeitsmittel? Und wie werden diese abgesetzt?
Unser Tipp: Auch beruflich genutzte Software, Apps oder Online-Abonnements können als Arbeitsmittel gelten.
Unser Tipp: Wenn Deine tatsächlichen Ausgaben für Arbeitsmittel über 110 Euro liegen, lohnt es sich, alle Kosten zu belegen und individuell abzusetzen.
Unser Tipp: Digitale Belege werden vom Finanzamt akzeptiert. Speichere sie gut organisiert, um sie bei einer möglichen Nachfrage oder Prüfung jederzeit vorlegen zu können.
Was sind Arbeitsmittel?
Als Arbeitsmittel gelten alle Gegenstände und Materialien, die für Deine berufliche Tätigkeit notwendig sind. Dazu gehören unter anderem:- Bürobedarf: Papier, Stifte, Ordner, Druckerpatronen.
- Technik: Computer, Laptop, Drucker, Handy.
- Fachliteratur: Bücher, Zeitschriften oder digitale Abos, die beruflich relevant sind.
- Berufsbekleidung: Schutzkleidung oder spezielle Uniformen, die nur im Beruf getragen werden können.
- Werkzeuge: Spezielle Werkzeuge oder Geräte, die für den Beruf erforderlich sind (z. B. für Handwerker).
Unser Tipp: Auch beruflich genutzte Software, Apps oder Online-Abonnements können als Arbeitsmittel gelten.
Pauschalen für Arbeitsmittel
Wenn Du keine genauen Nachweise über Deine Ausgaben führen möchtest, kannst du eine Pauschale für Arbeitsmittel geltend machen. Diese beträgt 110 Euro pro Jahr und kann ohne Belege angesetzt werden. (Nichtbeanstagungsgrenze) Vorteile der Pauschale:- Kein Sammeln von Belegen notwendig.
- Einfache Handhabung in der Steuererklärung.
- Kann aber ggf. vom Finanzamt gestrichen werden
Unser Tipp: Wenn Deine tatsächlichen Ausgaben für Arbeitsmittel über 110 Euro liegen, lohnt es sich, alle Kosten zu belegen und individuell abzusetzen.
Höhere Ausgaben: Wie können sie abgesetzt werden?
- Sofortabzug
- Abschreibung (AfA)
- Computer, Laptops, Tablets: 1 Jahr (seit 2021).
- Möbel: Meist 13 Jahre (z. B. Schreibtisch oder Aktenschränke).
Weitere absetzbare Kosten
- Fortbildung und Seminare
- Fahrtkosten
- Internet und Telefon
- Homeoffice-Pauschale
- Bewerbungskosten
- Bewerbungsmappen und Fotos.
- Porto für schriftliche Bewerbungen.
- Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen.
Welche Belege brauchst Du?
Für die meisten Ausgaben solltest Du Rechnungen oder Quittungen aufbewahren. Folgende Angaben sind wichtig:- Datum des Kaufs.
- Beschreibung des Artikels.
- Rechnungsbetrag.
Unser Tipp: Digitale Belege werden vom Finanzamt akzeptiert. Speichere sie gut organisiert, um sie bei einer möglichen Nachfrage oder Prüfung jederzeit vorlegen zu können.
Wie trage ich die Arbeitsmittel in der Steuererklärung ein?
Arbeitsmittel werden in der Steuererklärung als Werbungskosten unter der Anlage N angegeben:- Trage die Gesamtkosten oder die Pauschale ein.
- Liste größere Anschaffungen einzeln auf, insbesondere bei teureren Arbeitsmitteln.

